Entwurf für einen Artikel zum Band IV der Neuen Menschenrechte.
Artikel 6: Das Recht auf Sinn
„Es wird weltweit dafür gesorgt, dass Lebewesen ihr Leben als sinnvoll und befriedigend empfinden können.“
1. Sinnvoll sind Handlungen, die die Lebenserhaltung sichern.
Alles, was zur Erhaltung des Lebens beiträgt, ist sinnvoll. Was die Lebenserhaltung behindert, ist nicht sinnvoll. Organismen sind so gestaltet, dass lebenserhaltende Handlungen Ausschüttungen von Glückshormonen auslösen.
Warum wir zur Lebenserhaltung beitragen sollen, wissen wir nicht. Der Sinn des Lebens als solches entzieht sich unserem Erkenntnisvermögen und soll uns hier nicht weiter beschäftigen.