„Teil I: Basiskonzepte
Lebenserhaltung als Ziel: Kontrolle
Das Ziel aller Lebewesen ist die Lebenserhaltung (Martin 2018, 346). Die Lebenserhaltung beruht auf einer Reihe von Verhaltensweisen und Handlungen, die Kontrolle über das Lebensfeld sichern. Dazu zählt die Versorgung des Organismus mit Energie, die Abwehr von Konkurrenten um Ressourcen, das Treffen von Entscheidungen, die für das aktuelle und künftige Überleben von Bedeutung sind. Alle Kontrollaktivitäten werden über das Nervensystem und das Gehirn gesteuert und koordiniert. Aufgabe des Gehirns ist es, Informationen zu verarbeiten und zu konzeptualisieren. Also zu denken. Die Qualität unseres Denkens ist entscheidend für die Qualität unseres Lebens.“
Eine Antwort zu “Neue Menschenrechte. Artikel 1. Das Recht auf Denken.”
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