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Simon Wilhelm Kolbe zu „meinen“ Menschenrechten


Ausgangspunkt: Ein Menschenbild für das 21.Jh.

Uli Sager meint:
„Jeder von uns könnte die Menschenrechte neu formulieren, aber das wird uns nicht weiterbringen. Es gibt eine UN-Agenda 2030 und die sollte gestärkt werden, damit sich die Staaten daran halten. Einige Städte verwenden diese Agenda als Vorlage. Das sollten wir unterstützen. Wenn jeder seinen eigenen Kram macht, dann kommen wir zu nichts.“

 

Was meinst du, Simon Wilhelm Kolbe?

Simon Wilhelm Kolbe, danke für die Frage:

Ich sehe deine Ausarbeitungen zu den „neuen Menschenrechten“ als ein wissenschaftlich fundiertes und humanistisch motiviertes Ansinnen die menschlichen Bedürfnisse in einem Format von „Menschenrechten“ zu verbreiten. Nach meinem Verständnis handelt es sich dabei aber nicht um eine fragwürdige Neufassung oder einen zu vernachlässigenden Individualweg. Sondern hier entsteht ein Angebot, dass Individuen, Institutionen und Organisationen mit Hilfe unterschiedlicher theoretischer Begründungen und Bezügen die Möglichkeit bietet, die eigene Agenda konkret optimieren zu können. Vor allem bietet die Komplexitätsreduzierung in Verbindung mit klaren Theorie- und Menschenrechtsbezügen eine Niederschwelligkeit an, die durch eine leichte Verständlichkeit charakterisiert ist. Das steht in keinem Widerspruch zu notwendigen globalen Maßnahmen, Diskursen, den Menschenrechten und anderen Formaten (e.g. Salamanca Erklärung, Bonner Erklärung oder Behindertenrechtskonvention). Diese sind, wie viele andere Gesetze und Verordnungen juristischer Natur und daher für viele nicht fassbar und umsetzbar. Die Bedürfnisdomänen von Martin sind jedoch klar benannt und haben eine Richtlinienfunktion. Die Existenz vieler anderer Erklärungsansätze ist ein Indiz für die Notwendigkeit von neueren Modellen. Also ist Martin im Recht, wenn er mit seiner Expertise versucht ein Modell zu zeigen, dass für alle gedacht ist, das verstanden werden kann, das reflektiertes Handeln ermöglicht und das individuelles und gesellschaftliches Streben nach Lebenszufriedenheit mit der Bearbeitung von Bedürfnisdomänen beantwortet sieht.

 

Ein weiteres Statement von Simon Wilhelm Kolbe am 13.12.2018

„Tatsächlich sind die „neuen Menschenrechte“ in meinen Augen ein sehr wichtiger Teil in der sozialpädagogischen Handlungsorientierung. Wir können an diesem Modell sehr schnell erkennen wo bei unseren Klienten*innen Bedürfnisse strukturell oder individuell nicht berücksichtigt oder vernachlässigt werden. Dann kann man in den einzelnen Settings gemeinsam mit den Betroffenen überlegen und daran arbeiten, diese Lücken bestmöglich zu schließen. Dabei spielt die Expertise der Betroffenen eine elemtare Rolle, sie können ihre Bedürfnisse äußern und die Sozialpädagogen haben die Aufgabe, die strukturellen Bedingungen zu erläutern und gemeinsam mit allen Beteiligten Handlungsoptionen zu entwickeln. Dabei vermitteln sie zwischen den Perspektiven der Behörden, Gesetzgebern, Klienten*innen, Anwälten, Medizin und Gesellschaft (uvm) . Diese haben dabei wiederum bestimmte eigene Bedürfnisausprägungen, die wir mit dem Modell nach Jean-Pol Martin genauso erarbeiten können. Damit kann man sehr gut auf einer gleichwertigen Verständnisebene kommunizieren und zusammenarbeiten.“


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Eine Antwort zu “Simon Wilhelm Kolbe zu „meinen“ Menschenrechten”

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